REINSCH GmbH
  • Home
  • Abschleppdienst
  • Pannenhilfe
  • Bergung & Unfallservice
  • Vermietung
    • ADAC Clubmobil
    • ADAC Transporter
    • ADAC 9-Sitzer
    • ADAC Wohnmobilvermietung
  • Werkstatt
  • Unternehmen
    • Unsere Flotte
    • Wie alles begann…
    • Kunden-Login
  • Jobs
    • Fahrer/-innen
    • Disponenten/-innen
    • Team-Assistenten/-innen
  • facebook
  • Menü Menü

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.

Der Auftrag wird unter Zugrundelegung deutschen Rechts zu den nachstehenden Bedingungen erteilt.

Dem Auftraggeber bzw. dem Hilfesuchenden ist eine Durchschrift des Auftragsscheins auszuhändigen

II. Durchführung des Auftrags

1.
Der Auftraggeber bzw. der Hilfesuchende hat alle Fragen des Auftragnehmers bzw. dessen Beauftragten richtig und vollständig zu beantworten und von sich aus auf außergewöhnliche Umstände aufmerksam zu machen.

Der Auftragnehmer hat den Auftrag nach den Regeln der modernen Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepptechnik schnellstens, unter Einsatz der nach den Umständen erforderlichen und geeigneten Fahrzeuge und Geräte, auf dem jeweils kürzesten Weg auszuführen.

Der Auftrag beginnt, wenn das Hilfsfahrzeug den Betrieb verlässt. Ist die tatsächliche Fahrstrecke kürzer als der Weg zwischen Betrieb und Einsatzort, so ist nur diese zu berechnen. Der Auftrag endet nach Rückkehr zum Betrieb oder nach Abschluss der Hilfeleistung und Weiterfahrt zu einem neuen Einsatz (Anschlussfahrt).

2.
Wenn der Auftraggeber bzw. der Hilfesuchende keinen Ort bestimmt hat, an den das Fahrzeug gebracht werden soll, hat der Auftragnehmer das Fahrzeug auf sein Betriebsgelände oder, wenn dies kostengünstiger ist, auf ein dem Unfall- oder Pannenort nahe gelegenes Gelände eines zuverlässigen Dritten zu bringen oder dort in Verwahrung zu geben. Der Auftraggeber bzw. der Hilfesuchende hat in diesem Fall die Kosten der Verwahrung zu tragen und im Übrigen unverzüglich Anordnung über den weiteren Verbleib des Fahrzeugs zu treffen.

3.
Wird der Auftragsgegenstand auf Weisung des Auftraggebers bzw. des Hilfesuchenden zum Betriebsgelände des Auftragnehmers gebracht aber nicht bestimmt, ob dort ein Abstellplatz gemietet wird oder der Auftragsgegenstand in Verwahrung zu nehmen ist, so verwahrt der Auftragnehmen den Auftragsgegenstand auf Kosten des Auftraggebers bzw. des Hilfesuchenden.

4.
Kann ein Auftrag, ohne dass den Auftragnehmer ein Verschulden trifft, nicht erfolgreich abgeschlossen werden, so hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen, wenn der Grund hierfür in der Beschaffenheit des Fahrzeugs des Auftraggebers liegt, bzw. der Auftraggeber das Leistungshindernis zu vertreten hat. Kann der Auftrag Infolge eines Verschuldens des Auftraggebers bzw. des Hilfesuchenden nicht ausgeführt werden, so steht dem Auftragnehmer darüber hinaus eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn zu.

III. Zahlung

1.
Das Auftragsentgelt ist nach Durchführung des Auftrages und nach Zugang der Rechnung in der die einzelnen Leistungen angegeben sind, sofort zur Zahlung fällig.

2.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Grundforderung ist unbestritten entschädigungsreif oder rechtskräftig festgestellt.

3.
Im Falle des Zahlungsverzuges stehen dem Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09.06.1998 zu.

IV. Pfandrecht

1.
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag und/oder einer damit zusammenhängenden Verwahrung ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrechts an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.

Wird das Auftragsentgelt nach Fälligkeit nicht bezahlt, so ist der Auftragnehmer aufgrund seines Pfandrechts berechtigt, den Auftragsgegenstand zu seinem Betriebsgelände zu bringen und zu verwahren.

2.
Befindet sich der Auftraggeber länger als einen Monat mit der Zahlung des Auftragsentgeltes oder von den Verwahrungskosten in Verzug, so kann der Auftragnehmer den Pfandverkauf schriftlich androhen. Nach Ablauf eines Monats nach der Androhung ist der Auftragnehmer zur Durchführung des Pfandverkaufes berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt eine per Einschreiben/Rückschein versandte Benachrichtigung an die letzte dem Auftragnehmer bekannte Anschrift des Auftraggebers. Ist die Pfandverkaufsandrohung unzustellbar, so ist ein Pfandverkauf nur zulässig, soweit eine neue Anschrift über das Einwohnermeldeamt nicht festgestellt werden kann.

V. Haftung

1.
Bei Beförderungen (Bergen, Abschleppen) haftet der Unternehmer sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften für das Frachtgeschäft.

2.
Bei Pannen- und Unfallhilfe haftet der Auftragnehmer aus diesem Vertrag für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung von Hauptpflichten . Gleiches gilt bei deliktischen Ansprüchen, es sei denn, es handelt sich um Körperschäden.

3.
Der Auftragnehmer hat etwaige Schäden und Verluste von Auftragsgegenständen, die sich in seiner Obhut befinden, unverzüglich dem Auftraggeber bzw. dem geschädigten Dritten schriftlich anzuzeigen.

Desgleichen ist der Auftraggeber bzw. Hilfesuchende verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Auftragnehmer aufzukommen hat, ihm oder dem ADAC unverzüglich schriftlich anzuzeigen und genau zu bezeichnen. Werden Schäden oder Verluste persönlich geltend gemacht, so erteilt der Auftragnehmer hierfür dem Auftraggeber bzw. dem Hilfesuchenden eine schriftliche Bestätigung.

4.
Ist zum Erreichen des Auftragserfolges die Verursachung eines dem Auftragserfolg angemessenen Schadens am Auftragsgegenstand oder an Rechtsgütern Dritter notwendig, so stellt der Auftraggeber bzw. der Hilfesuchende den Auftragnehmer von diesbezüglicher Schadensersatzpflicht frei. Notwendig ist die Verursachung eines Schadens, wenn dieser nicht oder nur durch Anwendung unverhältnismäßiger Mittel und Kosten vermeidbar wäre.

VI. Schlichtungsstelle

Macht der Auftraggeber bzw. der Hilfesuchende geltend, dass

a) das Auftragsentgelt nicht ordnungsgemäß berechnet
oder
b) der Auftrag nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde,

so wirkt die zuständige Schlichtungsstelle nach deren Gründung auf Antrag des Auftraggebers bzw. des Hilfesuchenden oder des Auftragnehmers auf eine gütliche Einigung der Sache hin.

Der Antrag ist schriftlich

im Falle a) binnen eines Monats nach Rechnungserstellung,
im Falle b) binnen eines Monats nach Rückgabe des Auftraggegenstandes unter genauer Darlegung der Beanstandung einzureichen.

Der Rechtsweg wird durch Anrufung der Schlichtungsstelle nicht ausgeschlossen.

VII. Gerichtsstand

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

Hamburg, Mai 2008

Reinsch GmbH
Försterweg 148-150
D- 22525 Hamburg

Telefon: +49 (40) 511 60 62
Telefax: +49 (40) 511 60 75
info@reinschgmbh.de

ADAC Mobilitätspartner

© Copyright - REINSCH GmbH
  • Facebook
  • Impressum
  • Meldestelle
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Partner
  • Kontakt
  • Kunden-Login
Nach oben scrollen

Diese Website nutzt nur technisch notwendige Cookies, um Ihnen die bestmögliche Funktionalität bieten zu können.

OKMehr erfahren

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only